Montserrat Varela Navarro, puntoyaparte – Übersetzungen und Lektorat Deutsch-Spanisch | Deutsch-Katalanisch, Den-Haag-Str. 5, 81829 München
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit Montserrat Varela Navarro, puntoyaparte – Übersetzungen und Lektorat Deutsch-Spanisch | Deutsch-Katalanisch, Den-Haag-Str. 5, 81829, München, im Folgenden Auftragnehmerin genannt, gelten die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen.
(2) Die vorliegenden AGB werden vom Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten also auch für künftige Geschäfte.
(3) Gegenstand der Rechtsgeschäfte mit der Auftragnehmerin sind Übersetzungen, redaktionelle Leistungen, Korrektorat und Lektorat im folgenden Dienstleistung genannt.
(4) Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. der Vertragspartner finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn die Auftragnehmerin diese ausdrücklich anerkannt hat.
(6) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(7) Die nach der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, kurz DS-GVO) erforderliche Einwilligung zur vorübergehenden (d.h. für die Dauer der Geschäftsverbindung bzw. entsprechend den geltenden Aufbewahrungsfristen) Speicherung von Daten des Auftraggebers erfolgt mit der Auftragserteilung implizit.
§ 2 Vertragsabschluss, Kündigungsrecht des Auftraggebers
Bei den Dienstleistungen kommt durch Angebot und Annahme ein vergütungspflichtiger Werkvertrag gemäß § 631 BGB zustande. Vertragssprache ist Deutsch. Der vollständige Vertragstext wird bei der Übersetzerin nicht gespeichert. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes den Vertrag jederzeit, jedoch ausschließlich aus wichtigem Grund, kündigen. Der Auftraggeber schuldet jedoch der Übersetzerin den bis dahin angefallenen Werklohn anteilig.
§ 3 Umfang der Dienstleistungen, Lieferfristen.
(1) Die Dienstleistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig angefertigt. Der Auftragnehmerin sind angemessene Lieferfristen einzuräumen.
(2) Ist die Dienstleistung einen Übersetzung werden Fachausdrücke, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version wiedergegeben bzw. übersetzt.
(3) Sofern der Auftraggeber in der Dienstleistung die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der hierfür erforderlichen Unterlagen spätestens bei Auftragsvergabe mitteilen. Dies gilt ebenso für Sprachvarianten oder Begriffe, die in der Sprache des Originaltextes stehen bleiben sollen.
(4) Mängel in einer Übersetzung bzw. im korrigierten oder lektorierten Text, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche Terminologie des Auftraggebers zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin.
(5) Rügt der Auftraggeber einen in der Auftragsausführung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Auftragsausführung enthaltenen Mängel durch die Auftragnehmerin. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels der Auftragnehmerin gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist der Auftragnehmerin vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
(6) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Abgabe der ausgeführten Arbeiten eingegangen ist.
(7) Bei Auftragsvergabe werden verbindliche Lieferfristen und -termine vereinbart.
(8) Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
(9) Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie E-Mail, DSL, Ablage in Clouds) besteht keine Haftung der Auftragnehmerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusinfektionen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten durch Dritte), sofern nicht grobes Verschulden der Auftragnehmerin vorliegt.
§ 4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin rechtzeitig und unaufgefordert über gewünschte Ausführungsformen der Dienstleistung zu unterrichten. Solche sind z. B. Verwendungszweck, Zielland, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife und äußere Form der Übersetzung, etc.
(2) Ist die Dienstleitung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, so dass die Auftragnehmerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Dienstleistung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin bei Erteilung des Auftrags unaufgefordert zur Verfügung. Solche Informationen sind u. a. besondere Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen und interne Begriffe. Bei besonders anspruchsvollen Texten ist die Übersetzerin unabhängig von den o. a. Pflichten vom Auftraggeber ausführlich einzuweisen.
(4) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
(5) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Dienstleistung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Auftragnehmerin frei.
§ 5 Garantie und Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelhaftungs- und Gewährleistungsvorschriften. Die Übersetzerin übernimmt keine Garantie. Mängelansprüche gemäß § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB verjähren bei Verträgen mit Unternehmern, abweichend von § 634a I Nr. 3 BGB, innerhalb eines Jahres.
§ 6 Haftung
(1) Ist die Dienstleistung eine Übersetzung haftet die Auftragnehmerin nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, welche durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E‑Mail-Versand oder durch Computerviren verursacht worden sind. Die Auftragnehmerin trifft durch geeignete Anti‑Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.
(2) Ist die Dienstleistung eine Übersetzung gilt eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Hierbei wird die Ersatzpflicht der Übersetzerin auf 5 000,00 Euro begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.
(3) Sind die Dienstleistungen Übersetzungen, Lektorate und sonstige redaktionelle Beiträge gilt: Da stilistische Formulierungen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lesers abhängen, haftet die Auftragnehmerin im Falle von Mängelrügen nicht für Beanstandungen, die sich auf Stil und Wortwahl beziehen, sofern der Sinn korrekt ist. Nachbesserungen, die sich darauf beziehen, sind ausgeschlossen.
(5) Eine Haftung der Auftragnehmerin für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
§ 7 Verschwiegenheitserklärung
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen und Handlungen zu bewahren, die ihr in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zu Kenntnis gelangen, solange diese nicht gegen geltendes (Straf-)Recht verstoßen.
§ 8 Erfüllungsgehilfen
Die Auftragnehmerin ist jederzeit ohne Ankündigung berechtigt, Mitarbeiter oder fachkundige Dritte ihrer Wahl als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Die Erklärungen aus § 3 und § 7 dieser AGB gelten sinngemäß.
§ 9 Abnahme und Vergütung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk spätestens 7 Werktage nach Lieferung abzunehmen, wenn dieses vertragsgemäß hergestellt wurde.
(2) Die Rechnungen der Auftragnehmerin sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Tag nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten und Aufwendungen.
(3) Ab einem Auftragswert von über 1000,00 Euro wird automatisch mit Vertragsschluss ein Vorschuss in Höhe von 20 % des zu erwartenden Gesamtbetrags fällig und sofort zahlbar. Ist der Gesamtwert des Auftrages nicht von Anfang an absehbar, schätzt die Übersetzerin den Wert unverbindlich und binnen 48 Stunden. Nr. 4 Abs. 3 dieser AGB gilt entsprechend.
(4) Alle Preise verstehen sich netto und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Alle Rechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Auftragnehmerin.
(5) Die Preise für Endkunden werden grundsätzlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als Bruttopreise ausgezeichnet.
§ 10 Urheberrecht
(1) Ist die Dienstleistung eine Übersetzung ist diese eine Bearbeitung i. S. d. § 3 UrhG. Die Auftragnehmerin behält sich ausdrücklich das Urheberrecht vor. Die Auftragnehmerin erteilt dem Auftraggeber lediglich das Nutzungsrecht für den bei Vertragsschluss vereinbarten Verwendungszweck. Jegliche anderweitige, nicht vorher vereinbarte Nutzung, Veränderung oder Kennzeichnung erfüllt den Straftatbestand der §§ 106‑108a UrhG und wird von der Auftragnehmerin verfolgt.
(2) Ist die Dienstleistung eine Übersetzung erteilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ausdrücklich die Genehmigung, die Dienstleistung mit: „Übersetzt von: Montserrat Varela Navarro, Den-Haag-Str. 5, 81829, München“ zu kennzeichnen.
(3) Ist die Dienstleistung ein Lektorat erteilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ausdrücklich die Genehmigung, die Dienstleistung mit: „Lektorat: Montserrat Varela Navarro, München“ zu kennzeichnen.
(4) Ist die Dienstleistung ein Korrektorat erteilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ausdrücklich die Genehmigung, die Dienstleistung mit: „Korrektorat: Montserrat Varela Navarro, München“ zu kennzeichnen.
(4) Ist die Dienstleistung eine redaktionelle Leistung erteilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ausdrücklich die Genehmigung, die Dienstleistung mit: „Redaktion: Montserrat Varela Navarro, München“ zu kennzeichnen.
§ 11 Allgemeine Bestimmungen
(1) Sofern Sie kein Verbraucher sind, ist Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen München. Für sämtliche Rechtsgeschäfte und der sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Sollten Sie kein Verbraucher sein, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Amtsgericht München.
(2) Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Stand Januar 2019
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen wurden erstellt mit Vorlagen von Rechtsanwalt Christoph Becker.