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Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, Spanische oder Katalanische?

Als beeidigte Übersetzerin für Spanisch und Katalanisch übersetze ich Urkunden für Privatpersonen und Unternehmen – offiziell anerkannt in Deutschland, Spanien und vielen lateinamerikanischen Ländern – und begleite Sie als Dolmetscherin bei Notarterminen und Trauungen in München.

Meine Leistungen auf einen Blick

Beglaubigte Übersetzungen für Privatpersonen: Geburtsurkunden, Bildungszeugnisse u. v. m.

Beglaubigte Übersetzungen für Unternehmen: Handelsregisterauszüge und weitere Dokumente

Dolmetschen beim Notar oder bei Trauungen im Standesamt im Großraum München

Fordern Sie Ihr Angebot an

Füllen Sie bitte das Formular aus, damit ich Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihr Anliegen unterbreiten kann. Sie erhalten von mir zeitnah eine Rückmeldung.

ÜBERSETZUNG
DOLMETSCHEN BEIM NOTAR ODER STANDESAMT
Ich benötige einen beeidigten Übersetzer für meine bevorstehende Trauung.

Mein eBO elektronisches Postfach

Zusätzlich zum Kontakt über eine herkömmliche E-Mail oder hier im Formular können insbesondere Rechtsanwälte, Notare und Gerichte mich über mein eBO-Postfach gemäß § 11 ERVV erreichen:

Diesen habe ich durch den Anbieter eitco GmbH einrichten lassen.

Gerne teile ich Ihnen meine SAFE-ID mit, damit Sie mich schneller finden.

Meine Qualifikationen

Ich bin Montserrat Varela Navarro, öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für Spanisch und Katalanisch (Landgericht München I) und zusätzlich durch das spanische Außenministerium (MAEC) anerkannt.

Keine Überbeglaubigung meiner Unterschrift erforderlich

Das bedeutet: Eine Überbeglaubigung meiner Unterschrift für spanische Behörden ist nicht erforderlich. Viele lateinamerikanische Länder erkennen ebenfalls meinen spanischen Stempel direkt an, sowie sie auch den deutschen Stempel anerkennen.

Mein Blogartikel dazu

Zum Begriff Überbeglaubigung können Sie in meinem Blogartikel Überbeglaubigung: Wann braucht man sie? mehr erfahren.