Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, Spanische oder Katalanische?
Als beeidigte Übersetzerin für Spanisch und Katalanisch übersetze ich Urkunden für Privatpersonen und Unternehmen – offiziell anerkannt in Deutschland, Spanien und vielen lateinamerikanischen Ländern – und begleite Sie als Dolmetscherin bei Notarterminen und Trauungen in München.
Meine Leistungen auf einen Blick
Beglaubigte Übersetzungen für Privatpersonen: Geburtsurkunden, Bildungszeugnisse u. v. m.
Beglaubigte Übersetzungen für Unternehmen: Handelsregisterauszüge und weitere Dokumente
Dolmetschen beim Notar oder bei Trauungen im Standesamt im Großraum München
Fordern Sie Ihr Angebot an
Füllen Sie bitte das Formular aus, damit ich Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihr Anliegen unterbreiten kann. Sie erhalten von mir zeitnah eine Rückmeldung.
Mein eBO elektronisches Postfach
Zusätzlich zum Kontakt über eine herkömmliche E-Mail oder hier im Formular können insbesondere Rechtsanwälte, Notare und Gerichte mich über mein eBO-Postfach gemäß § 11 ERVV erreichen:
Diesen habe ich durch den Anbieter eitco GmbH einrichten lassen.
Gerne teile ich Ihnen meine SAFE-ID mit, damit Sie mich schneller finden.
Meine Qualifikationen
Ich bin Montserrat Varela Navarro, öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für Spanisch und Katalanisch (Landgericht München I) und zusätzlich durch das spanische Außenministerium (MAEC) anerkannt.
Keine Überbeglaubigung meiner Unterschrift erforderlich
Das bedeutet: Eine Überbeglaubigung meiner Unterschrift für spanische Behörden ist nicht erforderlich. Viele lateinamerikanische Länder erkennen ebenfalls meinen spanischen Stempel direkt an, sowie sie auch den deutschen Stempel anerkennen.
Mein Blogartikel dazu
Zum Begriff Überbeglaubigung können Sie in meinem Blogartikel Überbeglaubigung: Wann braucht man sie? mehr erfahren.