Stempel mit Stempelkissen, quadratisch

Was ich als Urkundenübersetzerin nicht machen kann

Was kann ich und was kann ich nicht als Urkundenübersetzerin?

Meine Aufgabe besteht darin, deine Urkunde(n) ins Spanische oder ins Deutsche zu übertragen, damit du diese bei den entsprechenden Behörden einreichen kannst.

Aber ich kann bzw. darf nicht alles machen, selbst wenn Kunden manchmal danach fragen oder sie es sich wünschen.

In diesem Blogartikel liste ich auf, was ich als Urkundenübersetzerin nicht für dich machen kann bzw. darf und warum.

Keine Änderung des Originals

Daten einer Urkunde auf eine zweite übertragen?

Einmal schrieb mir ein Mann aus Spanien, der die Übersetzung seiner Geburtsurkunde ins Deutsche brauchte.

Angehängt hatte er aber nicht eine, sondern zwei Urkunden: Die internationale Geburtsurkunde, die aber kein Deutsch enthält und deswegen übersetzt werden musste, und einen Auszug aus seinem Familienbuch.

Das Problem für ihn war, dass in der internationalen Geburtsurkunde seine Eltern nicht verzeichnet waren, im Familienbuch aber schon.

Und die deutschen Behörden verlangten eine Geburtsurkunde mit den Namen der Eltern.

Die Anfrage an mich war also, die internationale Geburtsurkunde in der Übersetzung so zu ändern, dass die Namen seiner Eltern aus dem Familienbuch zu sehen waren.

Aber das darf ich leider nicht.

Warum ich bei der Übersetzung einer Urkunde nichts ändern kann

Die Beeidigung vor dem Richter ist eine Amtshandlung, bei der wir schwören, die Texte "treu und gewissenhaft" zu übersetzen und danach durch einen Bestätigungsvermerk zu bestätigen.

Damit stehen wir vor dem Gesetz unter Eid. Sowohl der Meineid (§ 154 StGB) als auch der Falscheid (§ 161 StGB) sind strafbar.

Eine Änderung des Inhaltes einer Urkunde bei der Übersetzung wäre also ein Bruch nicht nur meiner Aufgabe, sondern womöglich auch des Gesetzes.

Denn "treu" bedeutet eben das: Nur, was in der Urkunde zu sehen ist.

Wir sind nicht befugt, Informationen wegzulassen - auch wenn die Urkunde einen Fehler enthält: Das wird übersetzt, mit einem Vermerk oder einer Fußnote - und auch nicht neue Informationen hinzuzufügen.

Keine Beglaubigung von Urkunden oder von Kopien

Auch wenn man umgangssprachlich von "beglaubigte Übersetzungen" spricht - kein Gesetz ermächtigt Übersetzer Beglaubigungen vorzunehmen.

Urkunden oder Kopien von Urkunden zu beglaubigen dürfen nur Notare und Beamten von staatlichen Behörden und der Justiz.

Was wir aber machen: Unsere Übersetzungen bestätigen.

Wir tun das, indem wir einen Bestätigungsvermerk am Ende der Übersetzung hinzufügen, wo das Datum und unserer Namen stehen, sowie Unterschrift und Stempel.

Dieser Bestätigungsvermerk (zusammen mit dem Stempel) sind in Deutschland gesetzlich geregelt (Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes - AGGVG, Art. 62) und sieht so aus:

Bestätigungsvermerk am Ende einer beglaubigten Übersetzung, per Gesetz geregelt. Deutscher Bestätigungsvermerk, mit Datum, Name der Übersetzerin (Montserrat Varela Navarro), Unterschrift und Stempel

Für die "beglaubigten" Übersetzungen nach Spanien, also ins Spanische, gibt es eine ähnliche gesetzliche Regelung. Der spanische Bestätigungsvermerk, sowie der Stempel, sehen so aus:

Bestätigungsvermerk am Ende einer beglaubigten Übersetzung nach dem spanischen Gesetz, auf Spanisch. Spanischer Bestätigungsvermerk, mit Datum, Name der Übersetzerin (Montserrat Varela Navarro), Unterschrift und Stempel

Im Übrigen erkläre ich im Blogbeitrag Urkunden übersetzen lassen: Was zu beachten ist einige Begriffe wie "beglaubigt", "bestätigt", "ermächtigt", oder "beeidigt".

Keine Einschätzung der Gleichwertigkeit bei Zeugnisnoten

Da wir die Urkunden, die wir zu übersetzen haben, nicht ändern dürfen, dürfen wir bei Zeugnisnoten (Hochschule, Schule usw.) nichts ändern, auch Zahlen nicht.

Hochschulzeugnisse haben normalerweise einen Anhang mit der Erklärung der Notenskala. Das wird dann mit übersetzt und den Behörden in Spanien zur Einschätzung mitgegeben.

Bei Schulzeugnissen gibt es diese Erklärung nicht. In dem Fall kann man aber entweder eine Fußnote oder eine Notiz in Klammern schreiben als Anmerkung der Übersetzerin.

So habe ich es bei einem Schulzeugnis der 8. Klasse aus der Schweiz gelöst:

Auszug aus einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische. Schulzeugnis der 8. Klasse mit den Noten. Diese werden nicht ins spanische System übertragen. Die Übersetzerin erklärt nur in einer Notiz das schweizerische Notensystem.

Die schweizerischen Noten sind unverändert geblieben. In der Notiz in Klammern und in kursiv erkläre ich das schweizerische Notensystem: Was bedeutet 1 und was bedeutet eine 6?

Die spanische Behörde wird dann selbst ihre eigenen Schlussfolgerungen ziehen.

Keine Apostille erstellen

Für Justiz und Behörden gelten beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer als Sachverständiger. Nicht aber als beurkundende Personen, da wir keine Amtsträger sind.

Von daher können beeidigte Übersetzer keine Apostille für deine Urkunde erstellen

Die Apostille für deine Urkunde musst du bei der Justiz oder bei Verwaltungsbehörden beantragen, je nachdem, was für eine Urkunde du hast.

Das alles habe ich in diesem Blogartikel erklärt: Was ist eine Apostille und wozu braucht man sie?

Im München Landgericht I zum Beispiel, muss man sich an das Zimmer 127 wenden, um eine Apostille zu beantragen.

Kontaktdaten telefonisch und per E-Mail vom Zimmer 127 des Landgerichts I München zur Beantragung von Apostillen oder Legalisationen.

Was wir schon machen können ist, eine Apostille für den Kunden bei den entsprechenden Behörden zu beantragen.

Einige Übersetzer bieten diese Dienstleistung an. Ich nicht, oder noch nicht. Es hat sich bis jetzt nicht ergeben.

Kein Stempel für eine schon beglaubigte Übersetzung aus einem anderen Land

Die beglaubigte Übersetzung eines Kollegen stempeln?

Es war wieder eine solche Anfrage.

Ein Kunde aus einem lateinamerikanischen Land hatte seine Dokumente in seinem Heimatland ins Deutsche übersetzen lassen.

Obwohl der Übersetzer oder die Übersetzerin dort beeidigt war oder ist, haben die deutschen Behörden diese Übersetzung hier in Deutschland nicht anerkannt.

Also hat dieser Kunde mich kontaktiert und darum gebeten, dass ich meinen deutschen Stempel darauf setze.

Das habe ich nicht gemacht.

Nur die eigene Übersetzung bestätigen und stempeln

Warum? Aus den oben genannten Gründen. Wir können uns strafbar machen, wenn die Übersetzung nicht "treu und gewissenhaft" und vollständig ist.

Bevor ich meinen Bestätigungsvermerk sowie Stempel hätte darauf setzen können, hätte ich die ganze Übersetzung mit der Urkunde überprüfen lassen.

Nicht nur auf Vollständigkeit, sondern auch darauf, wie gut die Übersetzung ins Deutsche überhaupt ist, auch was juristische Begriffe angeht.

Abgesehen vom Aufwand - Was wäre passiert, wenn ich etwas Falsches gesehen hätte?

Deswegen habe ich dem Kunden geraten, die Übersetzung als neuer Auftrag übersetzen zu lassen.

Das wollte er nicht, und was aus ihm geworden ist, weiß ich nicht. Aber das ist eine andere Geschichte.

Kein Stempel von mir auf leeren Blättern

Diese Anfrage habe ich zwar nie selbst bekommen: Meinen Stempel auf Vorrat auf leeren Blättern zu setzen.

Aber in den Weiterbildungen meines Übersetzerverbandes im Bereich Urkundenübersetzen raten sie immer davon ab, sich darauf einzulassen.

Also wird die Praxis wohl gemacht, und zwar durch Übersetzungsagenturen.

Was ich nie machen werde, aus besagten Gründen oben in diesem Blogartikel.

Fazit

Nicht alles, was Kunden sich wünschen, ist also möglich.

Und es gibt immer einen guten Grund dazu.

Unsere Aufgabe ist klar umrissen. Wir vermitteln zwischen Kunden, Notaren, Justiz und Behörden.

Die Erstellung von Urkunden oder deren Kopien, ihre Änderungen aus welchen Grund auch immer, sowie die Bewertung ihres Inhaltes fällt nicht unter in unseren Kompetenzbereich.

Auch nicht das Erstellen einer Apostille, das können nur Amtsträger in den entsprechenden Behörden.

Fehlt in dieser Liste noch etwas? Ich habe hier alles gesammelt, was mir bis jetzt begegnet ist. Ergänze gerne im Kommentarfeld darunter!

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