Was ist eine Überbeglaubigung und was ist der Unterschied zwischen diesem Verfahren, der Apostille und der Legalisierung - und warum meine Unterschrift als beeidigte Übersetzerin für Spanisch nicht überbeglaubigt werden muss, wenn meine beglaubigte Übersetzungen für Spanien oder für einem lateinamerikanisches Land bestimmt sind.
Die Anfrage der Agentur: Überbeglaubigung meiner Unterschrift
Eine europaweit tätige Agentur hat mich Anfang des Jahres (2026) für eine beeidigte Übersetzung ins Spanische, also für Spanien, kontaktiert.
In der Beschreibung des Jobs war auch die Überbeglaubigung meiner Unterschrift dabei, die ich für meine eigene Unterschrift einholen sollte (beim Landgericht I München).
Das war und ist bei mir für beglaubigte Übersetzungen nach Spanien aber nicht nötig.
Das habe ich ihnen zweimal erklärt, aber vergebens.
Sie haben mir den Job nicht gegeben, da ich ihnen klar gesagt habe, dass ich keine Überbeglaubigung für meine Übersetzung holen werde (trotz Erklärung, warum).
Was ist passiert? Warum benötigen meine Übersetzungen für spanische Behörden und Gerichte keine Überbeglaubigung meiner Unterschrift?
Was ist eine Überbeglaubigung genau?
Überbeglaubigung, Apostille und Legalisation: Unterschiede
Zunächst einmal müssen diese drei Begriffe erklärt werden.
Sie sind nämlich ähnlich und dienen einem ähnlichen Zweck - die Bestätigung der Echtheit der Urkunde oder der Ermächtigung des Übersetzers.
Sie sind aber nicht das Gleiche.
Die Haager Apostille
Die Haager Apostille, oder verkürzt "Apostille" ist ein standarisiertes Beglaubigungsvermerk, das der Originalurkunde oder einer beglaubigten Kopie davon beigefügt wird.
Sie ist standarisiert, weil sie immer genau zehn Punkte enthält, zum Beispiel das Land, Ort der Ausstellung, Datum usw.
Ihr Zweck ist es, unter anderem zwei Informationen für die ausländische Behörde zu bestätigen:
- Die Echtheit der inländischen Urkunde, die ins Ausland eingerecht werden muss.
- Die Echtheit und das Amt der Person, die besagte Urkunde unterschrieben hat.
Nicht aber den Inhalt der Originalurkunde, nur deren Echtheit.
Im Jahr 1961 wurde ein internationales Abkommen unterzeichnet, das Haager Abkommen.
Die Staaten, die dem Abkommen beigetreten sind, erkennen gegenseitig die Apostillen der anderen Länder an.
Mehr über die Haager Apostille habe ich in im Blogbeitrag Was ist eine Apostille und wozu braucht man sie geschrieben.
Die Legalisation
Die Legalisation hat auch den Zweck, eine inländische Urkunde für das Ausland zu bestätigen.
Sie wird vom Botschaften oder Konsulate durchgeführt.
Entweder die Botschaften und Konsulate in Deutschland, oder anders rum die deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland für ausländische Urkunden, die nach Deutschland müssen.
Die Legalisation wird aber meistens nur von den Staaten verwendet, die dem Haager Abkommen nicht beigetreten sind.
Was die spanischsprachigen Länder angeht, verlangen nur die Dominikanische Republik und Kuba das Legalisierungsverfahren.
Alle anderen spanischsprachigen Länder sind Vertragsstaaten des Haager Abkommens.
Die Überbeglaubigung
Die Überbeglaubigung bzw. Vorbeglaubigung der Originalurkunde
Die Überbeglaubigung (oder auch Vorbeglaubigung) einer Originalurkunde ist auch eine Bestätigung der Echtheit einer Urkunde.
Sie wird aber durch die inländische Behörde durchgeführt und sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift sowie das Amt der Person, die die Urkunde unterschrieben hat.
In Deutschland kann eine zuständige Behörde zum Beispiel die Bezirksregierung sein.
Dann erst kommt die Legalisation, die aber nur die ausländische Vertretung des Ziellandes durchführt, nämlich eine Botschaft oder ein Konsulat des ausländischen Landes (auch ständige Vertretung genannt).
Das alles ist immer notwendig, wenn das ausländische Land kein Vertragsstaat des Haager Abkommens ist oder wenn die Behörden oder Gerichte des Ziellandes beide Schritte verlangen.
Übrigens: Das Auswärtige Amt nennt in seinen FAQs die Überbeglaubigung auch "Endbeglaubigung".
Die Überbeglaubigung der Unterschrift des beeidigten Übersetzers
Die ausländische Behörde kann aber auch die Überbeglaubigung der Unterschrift des ermächtigten Übersetzers, der oder die die beglaubigte Übersetzung angefertigt hat, verlangen.
Übersetzungen gelten als Sachverständigenleistungen, nicht als öffentliche Urkunden. Der Bestätigungsvermerk oder -stempel eines öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzers lässt die Übersetzung nicht zu einer öffentlichen Urkunde werden.
Damit die beglaubigte Übersetzung aber für das Ausland zu einer öffentlichen Urkunde wird, gibt es das Verfahren der Überbeglaubigung der Unterschrift.
In Deutschland bestätigen dafür die Gerichte (Ober- oder Landgerichte), dass der beeidigte Übersetzer zum Zeitpunkt der Übersetzung tatsächlich amtlich ermächtigt oder beeidigt ist.
Da die Übersetzerstempel von beeidigten Übersetzern von Land zu Land unterschiedloch sind, jedes Land eigene Datenbanken haben und da es keine spezifische EU-Verordnung für die gegenseituge Anerkennung gibt, ist es üblich, dass ausländische Behörden diese Sicherung verlangen.
Es sei denn, man ist in beiden Staaten offiziell ermächtigt.
Was mein Fall ist: Ich bin sowohl in Deutschland als auch in Spanien offiziell ermächtigt.
Damit komme ich zur Übersetzungsagentur anfangs zurück.
Beeidigte Übersetzerin für Spanisch mit dem MAEC-Siegel
Wie oben erwähnt, werden in Deutschland Übersetzer von den Ober- oder den Landgerichten ermächtigt (je nach Bundesland unterschiedlich).
In Spanien dagegen läuft dieses Verfahren für Spanisch zentral über das Außenministerium, Ministerio der Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación, kurz MAEC.
Für die weiteren Amtssprachen Spaniens (Baskisch, Galicisch und Katalanisch) sind die jeweiligen Autonomen Gemeinschaften zuständig.
Ermächtigung in Spanien
Kurz nach meiner deutschen Ermächtigung für Spanisch im Jahr 2023 habe ich die Ermächtigung in Spanien beantragt.
Das hat ein paar Monate gedauert, denn es läuft über das spansiche Konsulat oder über die spanische Botschaft in Berlin.
Aber nachdem alles geregelt war, wurde ich in die spanische Datenbank für ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer aufgenommen.
MAEC-Siegel
Und kurz danach habe ich meinen Stempel nach den spanischen Vorschriften gekauft.
Er sieht so aus:

Ja, er sieht tatsächlich so aus, wobei dieses Bild natürlich verzerrt ist und der Originalstempel keinen gelben Hintergrund hat.
Wir bekommen dort eine Nummer (vermutlich lebenslang) und im Stempel gibt es nur diese drei Informationen.
Warum ist das wichtig? Damit die spanische Behörden meine Übersetzung ins Spanische sofort anerkennen.
Aber nicht nur das: Viele lateinamerikanische Länder erkennen den spanischen Stempel, wie Elena Sotres in diesem Blogbeitrag (auf Spanisch) erklärt.
Und damit fällt das Verfahren der Überbeglaubigung meiner Unterschrift weg.
Der verpasste Auftrag und Fazit
Die europaweite Übersetzungsagentur hat mir zum ersten Mal nicht geglaubt oder mich nicht verstanden.
Nach dem zweiten Auftrag haben sie es doch verstanden, und danach mir versichert, dass sie es intern besprechen werden.
Also: Bei mir können Sie gerne eine beglaubigte Übersetzung nach Spanien mit der Gewissheit bestellen, dass ich dort ebenfalls ermächtigt bin und damit meine Übersetzungen dort von jeder Behörde anerkannt werden.
