Beglaubigte Übersetzung Ihres Zeugnisses ins Spanische
Ihr Abiturzeugnis bzw. Hochschulzeugnis oder die Schulzeugnisse Ihrer Kinder müssen ins Spanische übersetzt und offiziell anerkannt werden?
Als beeidigte Übersetzerin für Spanisch und Deutsch in beiden Ländern fertige ich für Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Zeugnisses an – schnell, zuverlässig und von Behörden akzeptiert.
Warum die beglaubigte Übersetzung Ihres Zeugnisses bei mir in guten Händen ist

Meine Beeidigung in Deutschland (Landgericht München I) und die Anerkennung durch das Außenministerium in Spanien (MAEC) garantieren, dass die Übersetzung Ihres Zeugnisses bei deutschen, spanischen und lateinamerikanischen Behörden akzeptiert wird.

Sie erhalten eine beglaubigte Übersetzung Ihres Zeugnisses mit Stempel und Unterschrift, die rechtlich bindend ist.

Sie wissen vor der Anfertigung der Übersetzung, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne versteckte Gebühren.

Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung Ihres Zeugnisses bequem per Post und digital. Wenn Sie in München wohnen, auf Wunsch auch mit persönlicher Abholung.
Wichtig: Bitte senden Sie mir niemals die Originalurkunde Ihrer Bildungszeugnisse! Beglaubigte Übersetzungen werden aus Kopien angefertigt. Den Gang zur Behörde mit dem Originaldokument plus Übersetzung übernehmen Sie.
Wichtiger Hinweis:
Brauchen Sie eine Apostille?
In manchen Fällen reicht die beglaubigte Übersetzung Ihres Hochschulzeugnisses, des Zeugnis der Hochschulreife oder der Schulzeugnisse Ihrer Kinder allein nicht aus. Viele Bildungsbehörden verlangen zusätzlich eine Apostille, die die Echtheit der Unterschrift und die Funktion des Beamten, der die Urkunde unterschrieben hat, bestätigt.
Das gilt sowohl für Spanien sowie für Lateinamerika.
Bildungszeugnisse sind in der Regel von der EU-Verordnung 2026/1191 nicht ausgenommen.
Mein Tipp: Klären Sie vorab bei der zuständigen Bildungsbehörde oder bei der jeweiligen Botschaften des Zielstaates, ob sie eine Apostille verlangt. So sparen Sie wertvolle Zeit und zusätzliche Behördengänge. Sie erfahren hier, was ein Apostille genau ist und wozu Sie eine benötigen.
Wichtig: Die Apostille wird immer auf die Originalurkunde ausgestellt. Sie sollten diese also zuerst beantragen und anschließend die Übersetzung beauftragen.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Zeugnisses ins Spanische?
Eine beglaubigte Übersetzung Ihres Zeugnisses (Schulzeugnis, Abiturzeugnis oder Hochschulzeugnis) ins Spanische benötigen Sie z. B. wenn Sie …

… in Spanien oder in einem Land Lateinamerikas studieren möchten

… Ihr Kind ein Austauschjahr in der 11. Klasse machen möchte

… Ihren Beruf im Ausland anerkennen lassen?

… die Einbürgerung im Land Ihrer Wahl einleiten möchten
Kurz: überall dort, wo deutsche Behörden spanische oder lateinamerikanische Urkunden verlangen.
Haben Sie Ihr Zeugnis dabei?
Scannen Sie Ihr Zeugnis (Abiturzeugnis, Hochschulzeugnis, Schulzeugnis, Zeugnis zur Hochschulreife) und laden Sie es, ggf. mit der Apostille, schon jetzt über das Button unten hoch. Ich teile Ihnen umgehend die Kosten sowie die Lieferzeit mit.
Wie läuft die beglaubigte Übersetzung eines Zeugnisses ins Spanische ab?

Sie laden Ihr eingescanntes Zeugnis mit der Apostille (wenn nötig) hoch. Alternativ können Sie mir eine E-Mail schreiben.

Wenn ich die beglaubigte Übersetzung übernehmen kann, bekommen Sie einen Kostenvoranschlag sowie eine mögliche Frist.

Sie bekommen anschließend ggf. eine Rechnung von mir mit der Bitte um Überweisung.

Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung Ihres Zeugnisses innerhalb der besprochenen Frist (Post und digital).
Wie viel kostet die beglaubigte Übersetzung meines Zeugnisses ins Spanische?
Preis ab
50 €
pro Seite zzgl. MwSt.
Apostille-Übersetzung: 35 € zzgl. MwSt.
Im Preis enthalten sind:
die fachgerechte Übersetzung ins Spanische
die Beglaubigung mit Stempel und Unterschrift (offiziell anerkannt)
ein Ausdruck der Übersetzung auf hochwertigem Papier
die Zustellung per Post sowie die beglaubigte Übersetzung mit der qualifizierten elektronischen Signatur versehen
Zusätzliche Kosten können entstehen durch:
Expressbearbeitung (z. B. am Wochenende)
Portokosten für Einschreiben oder internationale Sendungen
Materialpauschale (z. B. für Papier, Druck, Versandhüllen)
Das sagen meine Kunden
⭐⭐⭐⭐⭐
Frau Varela ist sehr kompetent, transparent und zudem sehr freundlich. Sie hat eine Übersetzung für das Landesamt sehr schnell und unkompliziert angefertigt. Vielen Dank!
Ignacio Baldoni
September 2025
⭐⭐⭐⭐⭐
Sehr guter Service, Montserrat gab mir ihre Telefonnummer und sie war sehr freundlich und professionell, ich kann sie wärmstens empfehlen.
Alba Subirats Melich
Oktober 2025
⭐⭐⭐⭐⭐
Eine äußerst präzise und professionelle Übersetzung ins Spanische. Hilfsbereit und erreichbar. Danke
Omar Chour
Januar 2025
⭐⭐⭐⭐⭐
Schnell und unkompliziert, einfach sehr professionell! Gerne wieder.
Sven Kamp
Oktober 2024
Hallo, ich bin Montserrat Varela - Beeidigte Übersetzerin für Spanisch und Katalanisch!
Seit 2023 bin als beeidigte Übersetzerin sowohl in Deutschland als auch in Spanien anerkannt.
Seitdem durfte ich zahlreiche Kunden auf Ihrem Weg zum Studium dank meiner Übersetzungen ins Spanische oder ins Deutsche begleiten.
Oder damit sie einen Auslandsjahr in der 11. Klasse in einem spanischsprachigen Land verbringen können.
Mir ist dabei wichtig, nicht nur Worte zu übertragen, sondern Brücken zu bauen: Hinter jeder Urkunde steckt schließlich ein persönlicher Lebensweg – ob Eheschließung, Studium oder Staatsbürgerschaft.
Warum Sie bei mir richtig sind:
Beeidigt in Deutschland & anerkannt in Spanien (Außenministerium)
Zuverlässig, präzise und sich ihrer Verantwortung bewusst
Erfahrung als Übersetzerin für Marketing, Dozentin und Autorin für renommierte Verlage
Und ein bisschen Persönliches: In meiner Freizeit gehe ich gern schwimmen, spiele Klavier und lese leidenschaftlich gern.
Weitere Dienstleistungen
Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung eines Zeugnisses ins Spanische
Wie teuer ist die beglaubigte Übersetzung eines Schul- oder Hochschulzeugnisses ins Spanische?
Die Kosten beginnen bei 50 Euro netto pro Seite für ein Bildungszeugnis (Schulzeugnis, Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, Hochschulzeugnis, Transcripts of records).
Für eine deutsche Apostille berechne ich 35 Euro netto.
Im Preis enthalten sind die Übersetzung, die Beglaubigung mit Stempel und Unterschrift sowie ein Ausdruck auf hochwertigem Papier.
Zusätzlich fallen nur Portokosten und eine Materialpauschale (10 €) an.
Für Eilaufträge über das Wochenende berechne ich zusätzlich 50 % des Rechnungsbetrags.
Wie lange dauert die beglaubigte Übersetzung eines Zeugnisses ins Spanische?
In der Regel dauert die Übersetzung eines Bildungszeugnisses, das aus einer Seite besteht, maximal einen Tag.
Bei eiligen Fällen biete ich auch einen Express-Service an (z. B. am Wochenende).
Manche Bildungszeugnisse wie ein umfangreiches Hochschulzeugnis mit den Transcripts of records oder Schulzeugnisse für mehrere Schuljahre dauert die Übersetzung entsprechend länger.
Bitte bedenken Sie: Wenn zusätzlich eine Apostille benötigt wird, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern, da diese zuerst bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss.
Auch der Postweg sollte eingeplant werden.
Muss ich Ihnen mein Bildungszeugnis im Original schicken?
Auf keinen Fall.
Beeidigte Übersetzerinnen bzw. Übersetzer arbeiten mit Kopien der Originale oder mit bestätigten Kopien von Notaren oder Standesämtern.
Diese Kopie oder der Scan des Schulzeugnisses reichen für unsere Arbeit völlig aus.
Sie behalten Ihr Original und legen es später gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung bei der Behörde vor, um das Verfahren fortführen zu können.
Wird die Übersetzung meines Zeugnisses auch in Spanien anerkannt?
Ja. Ich bin seit 2023 offiziell beim spanischen Außenministerium (MAEC) anerkannt.
Damit kann ich beglaubigte Übersetzungen von deutschen, österreichischen und schweizerischen Zeugnisse ins Spanische anfertigen, die in Spanien rechtsgültig sind.
Muss auch die Apostille ins Spanische übersetzt werden?
Ja. Wenn Ihr Zeugnis mit einer Apostille versehen ist, gehört diese zur Urkunde und muss mit übersetzt werden.
Erst beantragen Sie also die Apostille, danach erteilen Sie den Übersetzungsauftrag.
Wenn Sie mehr wissen wollen, finden Sie hier weitere Fragen zur Urkundenübersetzung erklärt.


