Beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde ins Spanische
Ihre Geburtsurkunde, oder die Geburtsurkunde Ihres Mitarbeiters bzw. Ihrer Mitarbeiterin muss ins Spanische übersetzt und offiziell anerkannt werden?
Als beeidigte Übersetzerin für Spanisch und Deutsch in beiden Ländern fertige ich für Sie die rechtsgültige Übersetzung an – schnell, zuverlässig und von Behörden akzeptiert.
Warum Ihre beglaubigte Übersetzung bei mir in guten Händen ist

Meine Beeidigung in Deutschland (Landgericht München I) und die Anerkennung durch das Außenministerium in Spanien (MAEC) garantieren, dass Ihre Übersetzung bei deutschen, spanischen und lateinamerikanischen Behörden akzeptiert wird.

Sie erhalten eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Unterschrift, die rechtlich bindend ist.

Sie wissen vor der Anfertigung der Übersetzung, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne versteckte Gebühren.

Die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde dauert nicht lang, und ein Express-Service ist auch am Wochenende möglich.

Sie erhalten Ihre Übersetzung bequem per Post und digital. Wenn Sie in München wohnen, auf Wunsch auch mit persönlicher Abholung.

Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunden bekommen Sie klassisch per Post oder digital mit meiner qualifizierten digitalen Unterschrift - oder in beiden Formaten
Wichtig: Bitte senden Sie mir niemals Ihre Originalurkunde! Beglaubigte Übersetzungen werden aus Kopien angefertigt. Den Gang zur Behörde mit dem Originaldokument plus Übersetzung übernehmen Sie.
Wichtiger Hinweis:
Brauchen Sie eine Apostille?
In manchen Fällen reicht die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde allein nicht aus. Viele Behörden verlangen zusätzlich eine Apostille, die die Echtheit der Unterschrift und die Funktion des Standesbeamten auf der Urkunde bestätigt.
Für Spanien: Keine Apostille für eine Geburtsurkunde nötig (EU-Verordnung 2016/1191).
Für Lateinamerika: In allen Ländern außer der Dominikanischen Republik und Kuba ist sie dagegen zwingend. Die Dominikanische Republik und Kuba verlangen ein anderes Verfahren: Die Legalisation.
Mein Tipp: Klären Sie vorab bei der zuständigen Behörde, ob Sie eine Apostille benötigen. So sparen Sie wertvolle Zeit und zusätzliche Behördengänge. Sie erfahren hier, was ein Apostille genau ist und wozu Sie eine benötigen.
Wichtig: Die Apostille wird immer auf die Originalurkunde ausgestellt. Sie sollten diese also zuerst beantragen und anschließend die Übersetzung beauftragen.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde ins Spanische?
Eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde ins Spanische benötigen Sie z. B. wenn Sie …

… in Spanien heiraten möchten

... die spanische oder die mexikanische Staatsbürgerschaft beantragen

… in einem spanischsprachigen Land ein Kind adoptieren möchten

… Sie Arzt bzw. Ärztin und Sie die Homologation Ihres Studiums in Spanien beantragen wollen

… Sie sich in einer spanischen Universität einschreiben wollen.
Kurz: überall dort, wo deutsche Behörden spanische oder lateinamerikanische Urkunden verlangen.
Haben Sie Ihre Geburtsurkunde zur Hand?
Scannen Sie Ihre Geburtsurkunde und laden Sie sie, ggfs. mit der Apostille, schon jetzt über den Button unten hoch. Ich teile Ihnen umgehend die Kosten sowie die Lieferzeit mit.
Wie läuft die Übersetzung einer Geburtsurkunde ins Spanische ab?

Sie laden Ihre eingescannte Geburtsurkunde mit der Apostille (wenn nötig) hoch. Alternativ können Sie mir eine E-Mail schreiben.

Sie erhalten eine Aussage von mir. Wenn ich die Übersetzung übernehmen kann, bekommen Sie einen Kostenvoranschlag sowie eine mögliche Frist.

Sie bekommen anschließend ggf. eine Rechnung von mir mit der Bitte um Überweisung.

Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung innerhalb der besprochenen Frist (Post und digital).
Wie viel kostet die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde ins Spanische?
Preis ab
50 €
pro Seite zzgl. MwSt.
Apostille-Übersetzung: 35 € zzgl. MwSt.
Bei handgeschriebenen Geburtsurkunden kann der Preis abweichen.
Im Preis enthalten sind:
die fachgerechte Übersetzung ins Spanische
die Beglaubigung mit Stempel und Unterschrift (offiziell anerkannt)
ein Ausdruck der Übersetzung auf hochwertigem Papier
die Zustellung per Post sowie die beglaubigte Übersetzung mit der qualifizierten elektronischen Signatur versehen
Zusätzliche Kosten können entstehen durch:
Expressbearbeitung (z. B. am Wochenende)
Handgeschriebene Geburtsurkunde oder Teile davon
Portokosten für Einschreiben oder internationale Sendungen
Materialpauschale (z. B. für Papier, Druck, Versandhüllen)
Das sagen meine Kunden
⭐⭐⭐⭐⭐
Frau Varela war sehr freundlich und kompetent. Sie hat den Übersetzungsauftrag schnell erledigt und die Zusammenarbeit war sehr unkompliziert. Vielen Dank!
Esperanza Rivera Vollmer
25.09.2025
⭐⭐⭐⭐⭐
Die Zusammenarbeit und die Kontaktaufnahme war unkompliziert, freundlich und professionell. Auch die Übersetzung war schnell und in sehr guter Qualität geliefert. Alles in Allem wärmstens weiterzuempfehlen!
Simmon Wimmer
26.09.2024
⭐⭐⭐⭐⭐
I am originally from Mexico and needed an urgent translation of documents to send it to the Ausländerburo. I looked in internet and found Monserrat contact details in the German government list of recomended professional translators. Monserrat answered to me really fast, took inmediate action understanding the urgency of my request. She was always very kind and sent me the documents and in less that 5 days I got them in my Mail. I strongly recommend her!
Rodrigo Abarca
17.05.2024
⭐⭐⭐⭐⭐
Frau Varela hat die Übersetzung nach dem Format der Vorlage erstellt, damit sie dem Original gleichkommt. Die Kommunikation war sehr gut und sie hat sich auch versichern lassen, dass ihre Übersetzung bei dem Institut, für das ich sie brauchte, anerkannt wird. Ich bin sehr zufrieden mit ihrem Service und werde sie jederzeit wieder für eine Übersetzung beauftragen.
Carmen Deiseroth
21.08.2023
Hallo, ich bin Montserrat Varela - Beeidigte Übersetzerin für Spanisch und Katalanisch!
Seit 2023 bin ich als beeidigte Übersetzerin sowohl in Deutschland als auch in Spanien anerkannt und übersetze ich vorwiegend Urkunden für Privatpersonen und Unternehmen. Damit stelle ich sicher, dass Ihre Übersetzungen von Behörden auf beiden Seiten akzeptiert werden.
Mir ist dabei wichtig, nicht nur Worte zu übertragen, sondern Brücken zu bauen: Zwischen Menschen, Ländern und ihren Geschichten. Hinter jeder Urkunde steckt schließlich ein persönlicher Lebensweg – ob Eheschließung, Studium oder Staatsbürgerschaft.
Warum Sie bei mir richtig sind:
die fachgerechte Übersetzung ins Spanische
die Beglaubigung mit Stempel und Unterschrift (offiziell anerkannt)
ein Ausdruck der Übersetzung auf hochwertigem Papier
die Zustellung per Post sowie die beglaubigte Übersetzung mit der qualifizierten elektronischen Signatur versehen
Und ein bisschen Persönliches: In meiner Freizeit gehe ich gern schwimmen, spiele Klavier und lese leidenschaftlich gern.
Weitere Dienstleistungen
Häufige Fragen zur Übersetzung einer Geburtsurkunde ins Spanische
Wie teuer ist die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde ins Spanische?
Die Kosten beginnen bei 50 Euro netto pro Seite für eine Geburtsurkunde.
Für eine deutsche Apostille berechne ich 35 Euro netto.
Im Preis enthalten sind die Übersetzung, die Beglaubigung mit Stempel und Unterschrift sowie ein Ausdruck auf hochwertigem Papier.
Zusätzlich fallen nur Portokosten und eine Materialpauschale (10 €) an.
Wie lange dauert die Übersetzung einer Geburtsurkunde ins Spanische?
In der Regel dauert die Übersetzung einer Geburtsurkunde maximal ein Tag.
Bei eiligen Fällen biete ich auch einen Express-Service an (z. B. am Wochenende).
Bitte bedenken Sie: Wenn zusätzlich eine Apostille benötigt wird, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern, da diese zuerst bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss.
Auch der Postweg sollte eingeplant werden.
Muss ich Ihnen die Geburtsurkunde im Original schicken?
Auf keinen Fall.
Beeidigte Übersetzerinnen bzw. Übersetzer arbeiten mit Kopien der Originale oder mit bestätigten Kopien von Notaren oder Standesämtern.
Diese Kopie oder der Scan der Geburtsurkunde reichen für unsere Arbeit völlig aus.
Sie behalten Ihr Original und legen es später gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung bei der Behörde vor, um das Verfahren fortführen zu können.
Wird die Übersetzung meiner Geburtsurkunde auch in Spanien anerkannt?
Ja. Ich bin seit 2023 offiziell beim spanischen Außenministerium (MAEC) anerkannt.
Damit kann ich beglaubigte Übersetzungen von deutschen, österreichischen und schweizerischen Geburtsurkunden ins Spanische anfertigen, die in Spanien rechtsgültig sind.
Muss auch die Apostille ins Spanische übersetzt werden?
Ja. Wenn Ihre Geburtsurkunde mit einer Apostille versehen ist, gehört diese zur Urkunde und muss mit übersetzt werden.
Erst beantragen Sie also die Apostille, danach erteilen Sie den Übersetzungsauftrag.
Wenn Sie mehr wissen wollen, finden Sie hier weitere Fragen zur Urkundenübersetzung erklärt.


