Für Unternehmen

Beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs ins Spanische

Sie sind dabei, eine Niederlassung Ihres Unternehmens gründen zu wollen? Oder jemanden als Vertreter oder Vertreterin vor Ort zu nennen?

Als beeidigte Übersetzerin für Spanisch und Deutsch in beiden Ländern fertige ich für Sie die rechtsgültige Übersetzung für Ihren Handelsregisterauszug an – schnell, zuverlässig und von den ausländischen Behörden akzeptiert.

Warum die beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs bei mir in guten Händen ist

Offiziell anerkannt

Meine Beeidigung in Deutschland (Landgericht München I) und die Anerkennung durch das Außenministerium in Spanien (MAEC) garantieren, dass Ihre Übersetzung bei deutschen, spanischen und lateinamerikanischen Behörden akzeptiert wird.

Rechtssicherheit

Sie erhalten eine beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs mit Stempel und Unterschrift, die rechtlich bindend ist, auch im Ausland.

Transparente Preise

Sie wissen vor der Anfertigung der Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne versteckte Gebühren.

Flexible Zustellung

Sie erhalten Ihre Übersetzung bequem per Post und digital.

Wichtig: Bitte senden Sie mir niemals die Originale Ihrer Unternehmensurkunden! Beglaubigte Übersetzungen werden aus Kopien angefertigt, digital wie auf Papier, die ich aber bei mir wiederum zum Übersetzen einscanne.

Wichtiger Hinweis:
Brauchen Sie eine Apostille?

In manchen Fällen reicht die beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszuges allein nicht aus. Ausländische Behörden verlangen meistens zusätzlich eine Apostille, die die Echtheit der Unterschrift und die Funktion des Standesbeamten auf der Urkunde bestätigt.

Das gilt sowohl für Spanien sowie für Lateinamerika.

Mein Tipp: Klären Sie vorab bei der zuständigen ausländischen Behörde oder bei der jeweiligen Botschaften des Zielstaates, ob Sie eine Apostille beantragen müssen. So sparen Sie wertvolle Zeit und zusätzliche Behördengänge. Sie erfahren hier, was ein Apostille genau ist und wozu Sie eine benötigen.

Wichtig: Die Apostille wird immer auf die Originalurkunde ausgestellt. Sie sollten diese also zuerst beantragen und anschließend die Übersetzung beauftragen.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszuges ins Spanische?

Eine beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszuges Ihrer Firma ins Spanische benötigen Sie z. B. wenn …

… Sie in Spanien oder in einem Land Lateinamerikas eine Niederlassung gründen möchten

… einen Eintrag ins örtliche Register anstreben

… eine Gewerbezulassung vor Ort beantragen möchten

… ein Geschäftskonto eröffnen oder Finanzierung bei der Bank vor Ort beantragen möchten

… an internationalen Ausschreibungen teilnehmen wollen

Haben Sie Ihren Handelsregisterauszug zur Hand?

Scannen Sie Ihren Handelsregisterauszug und laden Sie sie, ggf. mit der Apostille, schon jetzt über das Button unten hoch. Ich teile Ihnen umgehend die Kosten sowie die Lieferzeit mit.

Wie läuft die Übersetzung eines Handelsregisterauszugs ins Spanische ab?

1. Handelsregisterauszug hochladen

Sie laden den eingescannten Handelsregisterauszug mit der Apostille hoch. Alternativ können Sie mir eine E-Mail schreiben.

2. Angebot erhalten

Wenn ich die beglaubigte Übersetzung übernehmen kann, bekommen Sie einen Kostenvoranschlag sowie eine mögliche Frist.

3. Beglaubigte Übersetzung erhalten

Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung innerhalb der besprochenen Frist (Post und digital) mit der Rechnung dazu.

Wie viel kostet die beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterzeugnisses ins Spanische meines Unternehmens?

Preis ab

50 €

pro Seite zzgl. MwSt.

Apostille-Übersetzung: 35 € zzgl. MwSt.

Im Preis enthalten sind:

die fachgerechte Übersetzung ins Spanische

die Beglaubigung mit Stempel und Unterschrift (offiziell anerkannt)

ein Ausdruck der Übersetzung auf hochwertigem Papier

die Zustellung per Post sowie die beglaubigte Übersetzung mit der qualifizierten elektronischen Signatur versehen

Zusätzliche Kosten können entstehen durch:

Expressbearbeitung (z. B. am Wochenende)

Portokosten für Einschreiben oder internationale Sendungen

Materialpauschale (z. B. für Papier, Druck, Versandhüllen)

Eine Normzeile errechnet sich nach der Charakteranzahl des Dokuments inkl. Leerzeichen, geteilt durch 55. 


Der Preis für eine Normzeile ist 1,95 Euro nach § 11 JVEG zzgl. MwSt.

Das sagen meine Kunden

⭐⭐⭐⭐⭐

Kontakt über die argentinische Botschaft

El servicio de traducción fue realmente bueno, conseguí su contacto a través de la embajada argentina.
[DE] Die Übersetzungsdienstleitung war wirklich gut. Ich habe ihren Kontakt durch die argentinische Botschaft bekommen.

⭐⭐⭐⭐⭐

Unkomplizierte Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit und die Kontaktaufnahme war unkompliziert, freundlich und professionell. Auch die Übersetzung war schnell und in sehr guter Qualität geliefert. Alles in Allem wärmstens weiterzuempfehlen!

Simmon Wimmer

September 2024

⭐⭐⭐⭐⭐

Sorgfältig und empfehlenswert

Traductora profesional, meticulosa y rápida.

Altamente recomendable.

[DE] Professionelle, sorgfältige und schnelle Übersetzerin. Sehr empfehlenswert.

Emiliano Puia

September 2024

⭐⭐⭐⭐⭐

Langjährige Zusammenarbeit

Wir kennen Frau Varela als eine zuverlässige und professionelle Übersetzerin. Sie ist seit Jahren für unser Übersetzungsbüro tätig, wir würden Sie uneingeschränkt empfehlen. ~ LC Language Center Ltd. & Co. KG, Wiesbaden

Positiv

Ansprechbarkeit, Qualität, Professionalität, Wert

Gunther Lisle

Oktober 2021

Montserrat Varela, beeidigte Übersetzerin für Spanisch und Katalanisch, spezialisiert auf beglaubigte Übersetzungen von Urkunden
Montserrat Varela, beeidigte Übersetzerin für Spanisch & Katalanisch | liebt Klavierspielen | liest gern historische Romane

Hallo, ich bin Montserrat Varela - Beeidigte Übersetzerin für Spanisch und Katalanisch!

Seit 2023 bin als beeidigte Übersetzerin sowohl in Deutschland als auch in Spanien anerkannt und übersetze ich vorwiegend Urkunden für Unternehmen und Privatpersonen.

 

Damit stelle ich sicher, dass Ihre Übersetzungen von Behörden auf beiden Seiten akzeptiert werden.

Warum Sie bei mir richtig sind:

Beeidigt in Deutschland & anerkannt in Spanien (Außenministerium)

Zuverlässig, präzise und sich ihrer Verantwortung bewusst

Erfahrung als Übersetzerin für Marketing, Dozentin und Autorin für renommierte Verlage

Und ein bisschen Persönliches: In meiner Freizeit gehe ich gern schwimmen, spiele Klavier und lese leidenschaftlich gern.

Häufige Fragen zur Übersetzung eines Handelsregisterauszugs ins Spanische

Wie teuer ist die beglaubigte Übersetzung eines Handelsregisterauszuges ins Spanische?

Die Kosten beginnen bei 50 Euro netto pro Seite für einen Handelsregisterauszug.

Da diese Urkunden in der Regel kurz sind, betragen die Kosten zwischen 50 und 200 Euro.

Für eine deutsche Apostille berechne ich 35 Euro netto.

Im Preis enthalten sind die Übersetzung, die Beglaubigung mit Stempel und Unterschrift sowie ein Ausdruck auf hochwertigem Papier.

Zusätzlich fallen nur Portokosten und eine Materialpauschale (10 €) an.

Für Eilaufträge über das Wochenende berechne ich zusätzlich 50 % des Rechnungsbetrags.

In der Regel dauert die Übersetzung eines Handelsregisterauszuges, das aus etwa vier Seiten Seite besteht, maximal ein Tag.

Bei eiligen Fällen biete ich auch einen Express-Service an (z. B. am Wochenende).

Für längere Urkunden benötige entsprechend mehr Zeit.

Bitte bedenken Sie: Wenn zusätzlich eine Apostille benötigt wird, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern, da diese zuerst bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. 

Auch der Postweg sollte eingeplant werden.

Auf keinen Fall. 

Beeidigte Übersetzerinnen bzw. Übersetzer arbeiten mit Kopien der Originale oder mit bestätigten Kopien von Notaren..

Diese Kopie oder der Scan des Handelsregisterauszuges reichen für unsere Arbeit völlig aus.

Sie behalten Ihr Original und legen es später gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung bei der Behörde vor, um das Verfahren fortführen zu können.

Ja. Ich bin seit 2023 offiziell beim spanischen Außenministerium (MAEC) anerkannt.

Damit kann ich beglaubigte Übersetzungen von deutschen, österreichischen und schweizerischen Handelsregisterauszüge ins Spanische anfertigen, die in Spanien rechtsgültig sind.

Ja. Wenn Ihr Handelsregisterauszug mit einer Apostille versehen ist, gehört diese zur Urkunde und muss mit übersetzt werden.

Sie beantragen also erst die Apostille, danach erteilen Sie den Übersetzungsauftrag.

Wenn Sie mehr wissen wollen, finden Sie hier weitere Fragen zur Urkundenübersetzung erklärt.

Fordern Sie jetzt ein Angebot für die beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszuges Ihres Unternehmens